Leihmutterschaft
Leihmutter ist die Frau, die den Fötus empfängt, der für ein Paar bestimmt ist, bei dem die Partnerin nicht die biologische Fähigkeit hat, ihn auszutragen.
Bei dieser Methode empfängt die Leihmutter ein Embryo, das das Ergebnis einer In-vitro-Fertilisation mit den Eizellen und Spermien eines Paares oder eines dritten anonymen Spenders ist. Die Rolle der Leihmutter ist sehr wichtig, aber eindeutig verfahrensorientiert, d. h. sie empfängt den Fötus, ohne mit ihm biologisch verwandt zu sein.
Es sollte betont werden, dass die Leihmutterschaft manchmal die einzige Option ist für Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, schwanger zu werden. Es handelt sich vor allem über Frauen, die sich eine Hysterektomie, Chemotherapie oder Bestrahlung unterzogen haben, an chronischen Krankheiten (zum Beispiel Nierenversagen, Herzerkrankungen, etc.) leiden, ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt oder Anamnese von mehreren Fehlgeburten haben, angeborenes Fehlen der Gebärmutter, angeborene Gebärmutteranomalien oder mehrere Myome aufweisen. Die Menopause ist jedoch keine Indikation für Leihmuttermutterschaft.
Die Leihmutterschaft in Griechenland – Rechtsvorschriften
Das Verfahren der Leihmutterschaft in Griechenland erfordert einige Voraussetzungen, die von allen beteiligten Personen erfüllt werden müssen:
Voraussetzungen für die Leihmutter:
- Die Leihmutter muss zwischen 25 und 45 Jahre alt sein.
- Sie soll vollkommen gesund sein.
- Sie soll bereit sein, eine private Vereinbarung mit den zukünftigen Eltern zu unterzeichnen und selbstverständlich an dessen Bedingungen zu halten.
- Sie soll die Zustimmung ihres Ehemannes, wenn sie verheiratet ist, und solche Zustimmung an das Gericht schriftlich einreichen lassen.
- Die zu befruchteten Eizellen sollten nicht von der Leihmutter herkommen, um zukünftigen Anspruch an die Mutterschaft des zu gebärenden Kindes zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Frau, die Mutter werden möchte:
- Sie sollte jünger als 45 Jahren alt sein.
- Ihr Ehemann muss der Leihmutterschaft zustimmen.
- Sie muss nachweislich gesundheitliche Probleme haben, die es ihr nicht erlauben, schwanger zu werden und ein Kind auszutragen.
- Sie sollte ihre Eizellen im Rahmen einer IVF-Behandlung abgeben. Wenn es aus einem zusätzlichen medizinischen Grund für notwendig erachtet wird, kann sie auch gespendeten Eizellen verwenden.
- Sie und ihr Ehemann müssen alle Kosten der Leihmutter tragen.
Weiterhin:
Die Leihmutter oder die potenziellen Eltern müssen in Griechenland ansässig sein. Nach dem Gesetz entsteht die Zustimmung einer anderen Frau (d. h. der Leihmutter) unentgeltlich und ohne Gegenleistung.
Folgende Verpflichtungen seitens des Paares gelten jedoch nicht als Gegenleistung:
- Zahlung der Kosten für die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen.
- Zahlung der notariellen Kosten für die Unterzeichnung einer privaten Vereinbarung.
- Die Vergütung der Rechtsanwälte, die den Prozess abhandeln.
- Gerichtsgebühren
- Medizinische Beurteilung der Gesundheit von Leihmutter und Paar.
- Psychologische Beurteilung der Leihmutter.
- Die Zahlung aller Kosten für die Erzielung einer Schwangerschaft erforderlichen Ausgaben (Medikamente und künstliche Befruchtung), für die Schwangerschaft selbst (Überwachung und pränatale Untersuchungen), für Entbindung und Wochenbett, mögliche Komplikationen oder stationäre Behandlung bei einer Neugeborenen-Intensivstation.
- Jene wirtschaftliche Konsequenz für die Leihmutter während Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett, aufgrund der Enthaltung von ihrer Arbeit und jenes Arbeitsentgelt aus unselbständiger Arbeit, das ihr wegen Abwesenheit verweigert wurde.
- Das Paar übernimmt, neben den medizinischen und anderen Kosten, auch die Verpflegung, Unterkunft und Transportkosten der Leihmutter, immer in Zusammenhang mit der vorangehenden Vereinbarung. In diesem Sinne, sollte das Paar, das die Option der Leihmutterschaft wählt, sich bewusst sein, dass für ein eigenes biologisches Kind ein bestimmter und möglicherweise hoher Betrag ausgegeben werden muss.
Der Rechtsrahmen, der die Beziehung zwischen Leihmutter, Eltern und Kind nach der Geburt geregelt:
Im Falle einer Geburt durch Leihmutterschaft reicht die zukünftige Mutter die gerichtliche Genehmigung bei der Meldebehörde ein, damit sie der Standesbeamte als Mutter des Kindes registriert. Nach der Geburt des Kindes, ist die Leihmutter nicht mehr relevant.
Das Leihmutterschaftsverfahren beim Institute of Life:
Unsere Klinik bietet eine umfassende Beratung zur Leihmutterschaft. Es werden alle möglichen Aspekte, von den emotionalen und psychologischen Auswirkungen bis hin zu den Untersuchungen, die bei der Leihmutter durchgeführt werden müssen, ausführlich diskutiert, und es werden alle möglichen Optionen der künstlichen Befruchtung angeboten, immer im Einklang mit den geltenden Rechtsbestimmungen.
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